Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie sich ein höheres Nettoeinkommen sichern – und das schon ab dem nächsten Monat! Steuerpflichtige können individuelle Freibeträge beantragen, die zwei Jahre gültig sind. Wir beraten Sie, welche Freibeträge für Sie in Frage kommen und wie Sie diese optimal nutzen.

Minijob und Steuererklärung – Was muss beachtet werden?
Auch wenn Sie einen Minijob ausüben, stellt sich häufig die Frage, ob dieser in die Steuererklärung aufgenommen werden muss. Gute Nachrichten: In der Regel muss ein Minijob nicht in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden, da der Arbeitgeber bereits eine pauschale Lohnsteuer abführt. Wir informieren Sie, ob und in welchem Fall Ihr Minijob relevant für die Steuererklärung sein könnte.
Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?:
Unser Service richtet sich an alle Steuerpflichtigen, die keine Selbständigen oder Gewerbetreibenden sind. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihre steuerlichen Angelegenheiten in sicheren Händen wissen möchten, sind Sie bei uns genau richtig!
Kosten einer Mitgliedschaft
Steuererklärung in Bergisch Gladbach – Wir sind für Sie da!
Beratung in steuerrechtlichen Fragen
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
- geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
- Abgeltungssteuer
- ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)
Professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
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nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen
(z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder - bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
